Auftrag
Der Auftrag lautete, den in einer Wohnung verlegten Parkettboden darauf zu untersuchen, ob die Abnützung lt. Mietrecht eine „gewöhnliche Abnutzung“ darstellt oder ob die Abnützung über den gewöhnlichen Rahmen hinausgeht.
Der Auftrag lautete, den in einer Wohnung verlegten Parkettboden darauf zu untersuchen, ob die Abnützung lt. Mietrecht eine „gewöhnliche Abnutzung“ darstellt oder ob die Abnützung über den gewöhnlichen Rahmen hinausgeht.